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Wer darf bei uns einkaufen?
Nicht alle dürfen bei uns einkaufen, sondern nur bestimmte Menschen. Solche, denen es aus welchen Gründen auch immer schlecht geht, und zwar so schlecht, dass man sie getrost als arm bezeichnen kann.
Hier sind die Einkaufsvoraussetzungen: Berechtigt sind Bezieher von Arbeitslosengeld II Grundsicherung/Soziallhilfe Asylbewerberleistungen oder wenn das Haushaltseinkommen folgende Höchstbeträge nicht überschreitet: Bei Alleinstehenden 750.- Euro/Monat Ehepaare 1050.- Euro zuzüglich für jedes Kind zuzüglich 300.- Euro
Berechtigungsausweise bekommt man bei Diakonische Bezirksstelle, Hindenburgstraße 48, 75417 Mühlacker, Tel. 81183910 und Caritaszentrum, Zeppelinstraße 7, 75417 Mühlacker, Tel. 07041/5952
Bitte hierzu Einkommensnachweise, Personalausweis/Pass und aktuelles Passbild mitbringen |
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