Wer darf bei uns einkaufen?

 

Nicht alle dürfen bei uns einkaufen, sondern nur bestimmte Menschen. Solche, denen es aus welchen Gründen auch immer schlecht geht, und zwar so schlecht, dass man sie getrost als arm bezeichnen kann.

 

Hier sind die Einkaufsvoraussetzungen:

Berechtigt sind Bezieher von

Arbeitslosengeld II

Grundsicherung/Soziallhilfe

Asylbewerberleistungen

oder wenn das Haushaltseinkommen folgende Höchstbeträge nicht  überschreitet:

Bei Alleinstehenden 750.- Euro/Monat

Ehepaare 1050.- Euro zuzüglich für jedes Kind zuzüglich 300.- Euro

 

 

Berechtigungsausweise bekommt man bei

Diakonische Bezirksstelle, Hindenburgstraße 48, 75417 Mühlacker, Tel. 81183910 und

Caritaszentrum, Zeppelinstraße 7, 75417 Mühlacker, Tel. 07041/5952

 

Bitte hierzu Einkommensnachweise, Personalausweis/Pass und aktuelles Passbild mitbringen